Maklerrecht

Das Maklerrecht betrifft Makler, Verkäufer und Käufer von Immobilien gleichermaßen. Ihre Anwältin kann viele Fragen zum Maklerrecht eindeutig beantworten, bevor es zu ärgerlichen Streitfällen oder auch nur Misstrauen unter den Parteien kommt.

 

Maklerrecht für Immobilien-Verkäufer

Der Verkauf einer Immobilie ist Vertrauenssache. Eine Beratung zu folgenden Themen bewahrt Sie vor finanziellen Verlusten:

  • Woran erkenne ich einen guten Makler?
  • Darf ich mehrere Makler einschalten?
  • Was genau bedeutet die Unterzeichnung eines Maklervertrags?
  • Wie kann ich den Maklervertrag beenden, wenn ich unzufrieden bin?
  • Wann wird tatsächlich eine Provision fällig und in welcher Höhe?

Selbstverständlich vertrete ich Sie auch in allen anderen Auseinandersetzungen, die das Maklerrecht regelt.

 

Klare Verhältnisse – für Makler unverzichtbar

Der gute Ruf eines Maklers hängt von reibungslosen Abschlüssen mit Käufern und Verkäufern ab. In vielen Fällen schafft eine Beratung bei Ihrer Anwältin Klarheit:

  • Wie entwerfe ich einen Maklervertrag, der Schadensersatzansprüche der Gegenseite reduziert und meinen Kunden gleichzeitig so fair behandelt, dass er mich weiterempfiehlt?
  • Wie schütze ich mich vor Haftungsfallen, etwa wenn der Eigentümer einer Immobilie mich auch mit Hausbetreuung und Bewachung der technischen Anlagen beauftragen will?
  • Wie vermeide ich unwirksam vereinbarte Provisionen?
  • Was muss ich beachten, wenn Makler mein Nebenberuf ist?
  • Darf ich für einen Vermieter, mit dem ich in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung stehe, als Makler auftreten?

Selbstverständlich vertrete ich Sie auch in allen anderen Auseinandersetzungen, die das Maklerrecht regelt.

 

Kontakt

Rechtsanwältin

Heike Schell

 

Rheinallee 40

55118 Mainz

 

Telefon: +49 6131 672707

Fax: +49 6131 6230261

 

E-Mail

Wegbeschreibung