In der Preisgestaltung lege ich großen Wert darauf, dass sie für meine Mandanten nachvollziehbar und damit beeinflussbar ist, etwa durch intensive Mitarbeit oder eingebaute Zeitgrenzen für Vergütungsvereinbarungen.
Da ein seriöser Anwalt regelmäßig in Fortbildungen, Literatur, Skripten, gute Mitarbeiter und vieles mehr investieren muss, warne ich vor zu niedrigen Stundensätzen. In besonderen Fällen biete ich jedoch an, für eine außergerichtliche Vertretung und Erstberatung eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die Ihrem Einkommen angepasst werden kann. Der Mindeststundensatz liegt dann bei 70,00 €.
Am besten bringen Sie die Kostenzusage Ihrer Versicherung zur Erstberatung mit. Danach übernehme ich die Korrespondenz mit der Versicherung.